ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Grundsätzliches

Classic International Consulting arbeitet bei allen Suchprojekten auf der Grundlage festgelegter Qualitätsstandards. Für alle mit Classic International Consulting abgeschlossene Personalberatungsaufträge sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als Ergänzung zu dem für jedes Projekt individuell gestaltetes Vertragsangebot zu betrachten. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Diskretionspflicht

Classic International Consulting wird zu keiner Zeit Mandanten bezogene Daten und Informationen, anders als zur Erfüllung des Auftrages notwendig und abgestimmt, weitergeben. Die Effektivität der Arbeit von Classic International Consulting hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Strategie und Firmenpolitik des Mandanten verstanden wird. Dafür werden Informationen benötigt. Classic International Consulting garantiert seinen Mandanten und deren Organisation in diesem Zusammenhang absolute Vertraulichkeit.

 

3. Honorar und sonstige Leistungen

Das Honorar wird individuell und maßgeschneidert festgelegt und vereinbart. Die Höhe des Honorars richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen des zukünftigen Stelleninhabers sowie nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. Das Honorar richtet sich nach dem Bruttojahresgehalt des Kandidaten. Sonstige Kosten, wie z.B. Reise- und Kommunikationskosten der Kandidaten werden nicht von Classic International Consulting getragen. Wird ein Kandidat zunächst vom Mandanten abgelehnt oder zieht selber seine Kandidatur zurück; wird dann aber innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages beim Mandanten oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, hat Classic International Consulting Anspruch auf das jeweils entgangene Honorar.

 

4. Garantie

Für den Fall, dass sich der neue Stelleninhaber und der Mandant innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Einstellung wieder trennen, garantiert Classic International Consulting dem Mandanten ferner, ohne weiteres Honorar, einmalig für die identische Position einen weiteren Kandidaten zu suchen. Eine Rückerstattung des Honorars ist ausgeschlossen. Sobald die Position, unabhängig von der Quelle der Herkunft des Kandidaten, besetzt wurde, gilt der Garantiefall als erledigt. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass der Mandant sich entscheidet, die betreffende Position nicht mehr zu besetzen.

 

5. Zahlungsmodalitäten

Auf sämtliche Beträge wird die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

6. Kündigung

Der durch Gegenzeichnung des Angebotes, Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch schriftliche Auftragserteilung durch den Mandanten geschlossene Vertrag kann von jeder Partei durch schriftliche Kündigung beendet werden. In einem solchen Fall werden nur diejenigen Honorar- und Auslagenaufwendungen berechnet, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angefallen sind.

 

7. Haftung

Classic International Consulting schuldet keinen bestimmten Erfolg. Classic International Consulting wird alle Anstrengungen unternehmen, die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Mandanten zu erledigen. Classic International Consulting haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag vom Mandanten an Classic International Consulting gezahlten Beratungshonorars. Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet Classic International Consulting nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet Classic International Consulting nur bis zur Höhe des bezahlten Honorars. Die Mitarbeiter von Classic International Consulting bemühen sich, die Geschäftsbeziehungen des Kunden bei der Direktansprache von potentiellen Kandidaten zu schützen. Sollte es wegen der Indiskretion einer Angesprochenen Person zu Auseinandersetzungen kommen, so übernimmt Classic International Consulting dafür keinerlei Haftung.

 

8. Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Liverpool, UK . Daneben ist Classic International Consulting auch berechtigt, am Hauptsitz des Mandanten zu klagen.

Diese Geschäftsbedingungen sind gültig ab Mai 2010

 

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